Flicker bezeichnet den subjektiven Eindruck von Leuchtdichteänderungen oder auch den Eindruck der Unstetigkeit visueller Empfindungen, hervorgerufen durch Lichtreize mit zeitlicher Schwankung der Leuchtdichten oder der spektralen Verteilung. Technisch gesehen verursachen Spannungsschwankungen Leuchtdichteänderungen von Lampen, die eine optisch wahrnehmbare, als Flicker bezeichnete Erscheinung hervorrufen können. Ab einem bestimmten Grenzwert wirken Flickererscheinungen störend. Die Störwirkung von Spannungsschwankungen hängt dabei von der Höhe der Wiederholrate und der Kurvenform der Spannungsänderungen ab. Als Maß für die Störwirkung sind die Kurzzeit-Flickerstärke und die Langzeit-Flickerstärke definiert.
Spannungsschwankungen, hervorgerufen durch einzelne Geräte (am Niederspannungsnetz), sind zulässig, wenn der daraus resultierende Flickerstörfaktor nicht größer als 1 wird. Ein Langzeit-Flickerstörfaktor gemittelt aus zwölf Werten darf den Wert von 0,65 nicht überschreiten. Die einfachste Methode zur Bewertung des Wertes ist der Gebrauch der = 1 p.u.-Kurve. P.u. steht dabei für „unit of perception“ und ist der maximale Verträglichkeitslevel für die Störempfindlichkeit des menschlichen Auges betreffend die Wahrnehmung von Lichtschwankungen. Der Wert = 1 p.u. darf auch unter Zusammenwirkung aller Störer nicht überschritten werden.
-
Abb.: Zeitlicher Verlauf des Kurzzeitflickers (PST) Abb.: Zeitlicher Verlauf des Kurzzeitflickers (PST)
-
Abb.: Praxisbeispiel für Flicker: Kieswerk
-
Abb.: Flickerverlauf
-
Abb.: Wirkleistungsverlauf abhängig von der Menge und Konsistenz des Materials