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Förderung für Energieeffizienz in Deutschland
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.
Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres pausiert auch die Annahme von Anträgen. Dies betrifft alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de informiert.
Die BAFA bietet zwei Förderprogramme an, um die Energieeffizienz in Deutschland zu steigern. Zum einen gibt es die Förderung für effiziente Gebäude, zum anderen die Förderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft.
Im Rahmen der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft können z.B. Mess-, Steuer und Regelungstechnik oder Querschnittstechnologien gefördert werden. Die Förderung ist dabei nicht auf Hardware beschränkt, so dass neben Energiemesstechnik und Blindleistungskompensationsanlagen auch Energiemanagementsoftware gefördert werden kann, vorausgesetzt Sie ist offiziell bei der BAFA gelistet und zertifiziert.
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude können Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeeffizienz gefördert werden. Auch hier ist Mess-, Steuer- und Regelungstechnik enthalten, etwa zur Gebäudeautomatisierung.
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