Kurzinfos zur Gas- und Strompreisbremse

Durch die aktuelle Situation auf den Energiemärkten sind die Strom- und Gaspreise für private, gewerbliche und industrielle Verbraucher in den letzten Monaten ungemein gestiegen.

26.07.2023

Kurzinfos zur Gas- und Strompreisbremse

Dieser Entwicklung hat die Bundesregierung Ende letzten Jahres eine Maßnahme entgegengestellt. Das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) soll die deutsche Wirtschaft weiterhin wettbewerbsfähig halten und die kleineren Verbraucher entlasten. Doch was heißt das im Einzelfall?

Für wen gilt die Energiepreisbremse?

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Gasverbrauch bzw. Wärmeverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh pro Jahr oder einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr, die hauptsächlich Gas für Raumwärme und Warmwasser beziehen, erhalten eine Entlastung wie Privathaushalte und Vereine. Das gilt auch für große Wohneinheiten und Wohnungsunternehmen mit Zentralheizungen. Die Energiepreisbremse gilt für sie ab März 2023 und soll für 1 Jahr greifen. Für Januar und Februar gilt die Entlastung ebenfalls und soll mit der Märzabrechnung mit einem dreifachen Abschlagsbetrag verrechnet werden, ab April gibt es dann die normale Rechnungsstellung.

Großverbraucher mit mehr als 1,5 Mio. kWh Gas- bzw. Wärmeverbrauch pro Jahr oder einem Stromverbrauch von über 30.000 kWh pro Jahr sowie Krankenhäuser werden mit der Energiepreisbremse bereits seit Januar unterstützt.

Wie werden Unternehmen entlastet?

Gas:

Die Höhe der Entlastung für KMU wird über ihren im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch berechnet. 80% dieses Verbrauchs wird von der Regierung auf den Bruttogaspreis von 12 ct/kWh gedeckelt. Für den Gasverbrauch, der über diesen 80% liegt, gilt der normale Marktpreis.

Für Großverbraucher gilt der gemessene Gasverbrauch aus dem Jahr 2021 als Referenzwert für die Berechnung. Sie erhalten 70% des Jahresverbrauchs für maximal 7 ct/kWh Nettoarbeitspreis (plus Netzentgelte, Energiesteuer, Gasumlagen und CO²-Kosten). Auch hier gilt danach der übliche Marktpreis.

Wärme:

Hier zählt für die erste Gruppe der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch. Für 80% gilt der gedeckelte Bruttopreis von 9,5 ct/kWh. Für den Verbrauch darüber bleibt der am Markt übliche Preis.

In der zweiten Gruppe gilt die Deckelung des Preises auf 7,5 ct/kWh für die ersten 70% des gemessenen Jahresverbrauchs aus 2021.

Strom:

In der ersten Gruppe ist für max. 80% des vorhergesagten Jahresverbrauchs ein Bruttopreis von max. 40 ct/kWh verbindlich, danach wird der übliche Marktpreis berechnet.

In der zweiten Gruppe wird für max. 70% des gemessenen Jahresverbrauchs 2021 bzw. des prognostizierten Jahresverbrauchs ein maximaler Preis von 13 ct/kWh berechnet, während darüber hinaus der Marktpreis gilt.

 

Energie- medium

Gas

Wärme

Strom

Gruppe

1

2

1

2

1

2

Verbrauch

/Jahr

≤1,5 Mio. kWh/Jahr

> 1,5 Mio. kWh/Jahr

≤1,5 Mio. kWh/Jahr

> 1,5 Mio. kWh/Jahr

≤30.000 kWh/Jahr

> 30.000 kWh/Jahr

Entlastung von

80% des im Sept. 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs

70% des  gemessenen Jahresverbrauchs 2021

80% des im Sept. 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs

70% des  gemessenen Jahresverbrauchs 2021

80% prognostizierten Jahresverbrauchs

70% des  gemessenen Jahresverbrauchs 2021 bzw. des prognostizierten Jahresverbrauchs

Preisbremse

12ct/kWh (brutto)

7ct/kWh (netto)

9,5 ct/kWh (brutto)

7,5 ct/kWh (netto)

40 ct/kWh (brutto)

13 ct/kWh (netto)

Worauf ist zu achten?

Im Gesetz wird zwischen verschiedenen Eingruppierungen für die Ermittlung der Höchstgrenzen unterschieden. Allgemein gilt eine absolute Höchstgrenze der Entlastung von 4 Mio. € pro Unternehmen. Unternehmen, für die eine „besondere Betroffenheit“ festgestellt wurde, haben eine Höchstgrenze zwischen 50 Mio. € und 150 Mio. €, je nachdem, in welchem Maße sie als energieintensiv gelten und ob sie einer bestimmten Branche angehören. Für Unternehmen, die eine Gesamtentlastungssumme von mehr als 150 Mio. € im Unternehmensverbund anstreben, ist die Einzelfall-Notifizierung bei der EU-Kommission nötig.  

Das betrifft alle Entnahmestellen im Unternehmensverbund und gilt als Summe aller staatlichen Beihilfen für die durch die Krise(n) entstandenen Energiemehrkosten (wie z.B. Preisbremse, Dezembersoforthilfe, etc.). Auch muss die maximale Höchstgrenze in Abhängigkeit von der relativen Höchstgrenze gesehen werden (es zählt immer die niedrigste Grenze). Die relative Höchstgrenze gilt auf Ebene des Letztverbrauchers und ergibt sich aus den tatsächlichen durch die Krisen bedingten Energiemehrkosten im Vergleich zum Referenzjahr 2021.

Je nach Eingruppierung bzw. maximalem Entlastungsbetrag sind für die einzelnen Unternehmen weitere Richtlinien zu beachten, wie z.B. das Verbot, Boni und Dividenden auszuzahlen, eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht oder Mitteilungspflichten an den Übertragungsnetzbetreiber über die kalkulierten und tatsächlich angewendeten relativen und absoluten Höchstgrenzen.

Was folgt nach der Bremse? Oder: Wie kann man die Energiekosten dauerhaft senken?

Durch ein den Gegebenheiten im Unternehmen exakt angepasstes Energiemanagementsystem können der Energieverbrauch und die damit verbundenen Energiekosten kontinuierlich reduziert werden. Basierend auf konkreten Messdaten der Energieverbräuche liefert die Energieanalyse die Grundlage, um Unternehmensziele hinsichtlich Energieverbrauch und Energiekosten festzulegen. Energiemanagementsysteme helfen Unternehmen, den Energieeinsatz systematisch, ökonomisch und ökologisch zu optimieren. Normen wie die ISO 50001 zielen darauf ab, den Aufbau betrieblicher Energiemanagementsysteme zu unterstützen.

Wie kann Janitza bei der Aufzeichnung und Auswertung der Energieverbräuche unterstützen?

Mit den hoch entwickelten Messgeräten von Janitza zusammen mit der Software GridVis® können Unternehmen auf einfache Weise ihren Strom- und Gasverbrauch aufzeichnen. Beispielsweise ist das Energiemonitoring-Portal GridVis® Cloud von Janitza eine auf das Wesentliche begrenzte Visualisierungslösung, die mit vordefinierten Dashboards gezielt über aktuelle und zurückliegende Verbräuche und andere grundlegende Daten informiert. Selbst Nichttechniker aus dem Controlling oder Management können sich per Browser ohne aufwändige VPN-Einrichtung einen Überblick über Strom-, Gas- oder Wasserverbräuche verschaffen. Der Cloud Connector als Schnittstelle zwischen den Messgeräten und dem GridVis® Cloud Energiemonitoring-Portal verbindet sich automatisch mit dem lokalen Netzwerk und erkennt Janitza Messgeräte mit Ethernet-Schnittstelle. Bis zu 100 Messgeräte lassen sich mit einem Connector erfassen. Die Messwerte werden verschlüsselt und zyklisch in die Cloud übertragen, und die Datenspeicherung auf Rechenzentren im mitteleuropäischen Raum ist im Leistungsumfang enthalten.

Wenn Sie Unterstützung für Ihr spezielles Projekt benötigen, stehen Ihnen unsere Kollegen gern zur Seite, um Sie zu unterstützen und auf Ihre konkreten Bedürfnisse einzugehen. Ob Energiemanagement, Spannungsqualität, Differenzstromüberwachung oder Lastmanagement – Janitza ist Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle aktuellen Themen im Bereich der Energiemesstechnik.

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