MID – Messgeräte-Richtlinie

Die „Measuring Instruments Directive“ (MID) ist eine „Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte“.

Regelungen der MID?

Die MID definiert grundlegende und messgerätespezifische Anforderungen und bezieht sich auf zehn verschiedene Messgeräte (Elektrizitätszähler, Wasserzähler, Gaszähler …) im Bereich des gesetzlichen Messwesens. Die bisherige Ersteichung durch die Eichbehörde bzw. durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle wird durch ein Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt, bei dem die Mitwirkung einer vom Hersteller gewählten und benannten Stelle vorgeschrieben ist. Im Rahmen dieser wird dem Hersteller die Verantwortung für das erstmalige Inverkehrbringen und die erstmalige Inbetriebnahme innerhalb der EU übertragen. Dementsprechend ist das gilt das nationale Recht.

Dazu muss der Hersteller ein in der MID vorgegebenes Konformitätsbewertungsverfahren auswählen, mit dem er, unter Überwachung einer benannten Stelle, die Übereinstimmung der Messgeräte zur MID sicherstellt. Erst dann ist es möglich, das unter MID fallende Messgerät in Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen. Dem Zähler muss eine Konformitätserklärung beiliegen – diese ist häufig in der Bedienungsanleitung abgedruckt.
Nach der Inbetriebnahme des Messgerätes geht die Verantwortung auf den Verwender über, stets die richtigen Messergebnisse zu erzielen.

Ziele der MID?

  • Regelung innerhalb der EU den Marktzugang betreffend
    • Europäischer Markt für Messegräte soll harmonisiert werden
    • Zulassungsverfahren gelten für EU-Staaten und einige weitere Staaten
    • Ein einmaliger, einheitlicher Test erfolgt für Gerätezulassung
    • Die Vorschrift für die Ersteichung ist länderübergreifend und einheitlich
  • Einheitliche Kennzeichnung von Produkten
  • Prüfungen und Prüfkosten werden reduziert
    • Durch eine Konformitätserklärung des Herstellers erfolgt die Ersteichung
    • Wegfall der gesonderten Eichprüfung und Eichgebühr
    • Verkürzung von Lieferzeiten
  • Hohe Anforderungen an die Produktqualität sorgen für Wettbewerbsgleichheit
    • Anforderungen an die Genauigkeit im Kleinlastbereich
    • Erhöhte Anforderungen an die EMV
    • Verbesserte Abbildung des aktuellen Messtechnik-Stands

Muss eine Nacheichung stattfinden?

Die MID ist unabhängig von der eichrechtlichen Nacheichung. In Deutschland gelten die Messgeräte als geeicht, deren Konformität in einem vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren festgestellt wurde und die richtig gekennzeichnet sind.

Nach wie vor ist der Messgeräteverwender verantwortlich für den fristgerechten Antrag auf Nacheichung. Die Eichgültigkeitsdauer ist in den nationalen Eichordnungen festgeschrieben. Nach MID-Kennzeichnung beträgt die Dauer für elektronische Elektrizitätszähler in Deutschland acht Jahre.

Weitere Informationen für Deutschland sind unter folgendem Link zu finden: www.eichamt.de